Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.12.2013
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§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Free Mind IT GmbH, im Folgenden als „Verkäufer“ bezeichnet und
    1. Unternehmern, im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB oder eine natürliche Person die als Vertreter für eine der vorgenannten Institutionen auftritt, im Folgenden auch zusammen gefasst als „Unternehmer“.
    2. Verbrauchern, im Sinne des § 13 BGB, die im Folgenden als „Verbraucher“ bezeichnet werden.
  2. Unternehmer und Verbraucher werden im Weiteren auch als „Kunde“ oder „Besteller“ zusammengefasst, sowie der Kunde und Verkäufer zusammen als „Vertragspartner“ bezeichnet wird.
  3. „Ware“ im Sinne dieses Vertrags sind alle vertragsgemäß dem Besteller überlassenen Gegenstände einschließlich Software, auch soweit sie unkörperlich, z.B. durch elektronische Datenübertragung zur Verfügung gestellt. Als „Leistungen“ im Sinne des Vertrags sind sowohl die Lieferung der Ware und dessen Gegenwert als auch das Erbringen von Dienstleistungen z.B. Beratung oder Schulungen gemeint.
  4. Entgegenstehende oder von den eigenen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Unternehmers erkennt der Verkäufer nur an, wenn der Verkäufer ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmt. Die Bedingungen des Verkäufers gelten auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis von entgegenstehender oder von den Bedingungen des Verkäufers abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
  5. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
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§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Der Gegenstand des jeweiligen Auftrags sowie der Umfang von zu erbringender Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung des Verkäufers.
  2. Der Leistungs- und Lieferumfang von Hard- und Software ergibt sich aus der bei Vertragsschluss gültiger Herstellerproduktbeschreibung. Alle darüber hinausgehenden Vereinbarungen z.B. über Vernetzung, Integration und Laufzeiten etc. sind abhängig von der Kundensituation und ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren. Dies gilt im Gleichen für individuelle kundenspezifische Anpassungen an Programmen oder Einsatzbedingungen.
  3. Die Lieferung von Hard- und Software geschieht grundsätzlich unter Ausschluss von Installation, Konfiguration und Integration dieser. Die Beratung, Einarbeitung und Schulung des Kunden, sowie die Bereitstellung von zusätzlichen Materialien, die nicht vom Hersteller der Hard- und Software bereitgestellt werden, sind ausgeschlossen.
  4. Sofern eine Schulung des Kunden und die Erstellung eines Pflichtenhefts nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden, ist der Verkäufer dazu nicht verpflichtet.
  5. Eine geschuldete Programmdokumentation oder eine Bedienungsanleitung wird in maschinenlesbarer Form, ggfs. als Bestandteil der Software, zur Verfügung gestellt, es sei denn es wurde ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
  6. Die Erfüllung der Leistungen kann von dem Verkäufer durch Unterauftragsnehmer erbracht werden.
  7. Die Vertragspartner werden mündlich getroffene Vereinbarungen unverzüglich im Einzelnen schriftlich bestätigen, damit diese Gültigkeit haben.
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§ 3 Angebot, Vertragsabschluss, überlassene Unterlagen

  1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Eine Bestellung die sofern als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, kann von dem Verkäufer innerhalb von zwei Wochen angenommen werden.
  3. Ein unterschriebene Bestellung oder ein Angebot gemäß § 145 BGB kann innerhalb dieses Zeitraums durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder die Lieferung der bestellten Leistung angenommen werden.
  4. Elektronische eingehende Bestellungen können von dem Verkäufer bestätigt werden, eine Eingangsbestätigung stellte keine Auftragsannahme dar.
  5. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, der Verkäufer erteilt dazu dem Besteller die ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit der Verkäufer das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der vorgenannten Frist annimmt, sind diese Unterlagen (inkl. aller Kopien und Durchschriften) dem Verkäufer unverzüglich frei Haus zurückzusenden oder nach Vereinbarung mit dem Verkäufer zu vernichten. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt Unterlagen heraus zu verlangen, wenn die Geheimhaltung nicht sichergestellt ist.
  6. Der Besteller ist verpflichtet, das Angebot des Verkäufers sorgfältig auf Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen. Das gilt insbesondere für Projektangebote, in denen der Verkäufer als solche bezeichneten Annahmen getroffen hat, die der Verkäufer seinen Kalkulationen und Leistungsbeschreibungen zugrunde gelegt hat. Treffen die angenommenen Annahmen nicht zu, wird der Besteller den Verkäufer darüber in Kenntnis setzen, damit das Angebot entsprechend korrigiert werden kann.
  7. Der Verkäufer ist berechtigt, Unteraufträge zu erteilen.
  8. Der Verkäufer kann bei nicht ausreichender Selbstbelieferung innerhalb einer Frist von zwei Wochen von dem Vertrag zurücktreten.
  9. Vorleistungen (einschließlich Kostenvoranschläge), die im Rahmen eines Angebots auf Wunsch des Kunden erbracht werden, kann der Verkäufer dem Kunden in Rechnung stellen, auch wenn es nicht zu einem Vertrag kommt, sofern der Kunden vor der Durchführung dieser Vorleistung hierauf zuvor ausdrücklich hingewiesen wurde.
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§ 4 Preise und Zahlung

  1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die Preise des Verkäufers ab Werk ausschließlich der Kosten für Verpackung, Grünem Punkt, Zoll, Versicherung, Installation, Integration und Schulung und Einweisung.
  2. Die angegeben Preise sind in EURO und verstehen sich, falls nicht anderes ausgewiesen,
    1. für Unternehmer netto, zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.
    2. für Verbraucher brutto, inklusive Mehrwertsteuer.
  3. Die Kosten der Verpackung und Versands werden, falls nicht anders schriftlich vereinbart, gesondert in Rechnung gestellt.
  4. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das auf der Rechnung angedruckte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
  5. Die Zahlung gilt er dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag bedingungsfrei verfügen kann. Eine Zahlung per Wechsel und Scheck ist ausgeschlossen.
  6. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis für Verbraucher innerhalb von 3 Tagen und für Unternehmer innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen.
  7. Nach dem vereinbarten Zahlungsziel gerät der Besteller ohne weitere Mahnung durch den Verkäufer in Verzug.
  8. Die Verzugszinsen werden für Verbraucher in Höhe von 5 % und für Unternehmer in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Der Verkäufer erhebt für jede Mahnung eine Kostenpauschale von 15,00 EUR netto. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Der Verbraucher hat die Möglichkeit, falls ein höherer Verzugsschaden geltend gemacht wird, dem Verkäufer nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
  9. Gerät der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, die Leistungen so lange einzustellen, bis sämtliche Forderungen gegen den Kunden, sei aus dem laufenden oder aus früheren Vertragsverhältnissen, von dem Kunden ausgeglichen werden, beziehungsweise ausreichend Sicherheit gestellt worden ist.
  10. Für Unternehmer gilt, sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
  11. Reisekosten, Spesen, Nebenkosten etc. sind zusätzlich zu vergüten und werden gesondert ausgewiesen.
  12. Die Entgelte für laufende und wiederkehrende Leistungen des Verkäufers werden jeweils jährlich im Voraus abgerechnet und sind sofort fällig, sofern nichts anderes schriftliche vereinbart wurde.
  13. Der Verkäufer ist berechtigt, nach Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen, die der Verkäufer vorab mit dem Besteller vereinbart.
  14. Der Verkäufer ist berechtigt Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
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§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

  1. Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
  2. Für den Verbraucher gilt zusätzlich, dass er zu einer Aufrechnung gegen die Ansprüche des Verkäufers berechtigt ist, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht.
  3. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
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§ 6 Lieferzeit

  1. Da der Verkäufer Hardware und Standardsoftware bei eigenen Lieferanten bezieht, steht die Lieferpflicht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung.
  2. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind die Liefertermine bzw. Lieferfristen des Verkäufers ausschließliche unverbindliche Angaben.
  3. Teilleistungen sind zulässig, soweit dies für den Besteller zumutbar ist und nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbar wurde. Eine Teilleistung gilt als selbstständige Leistung.
  4. Der Beginn der vom Verkäufer angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  5. Der Verbraucher kann 2 Wochen nach überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins / Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollte der Verkäufer einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn der Verkäufer aus anderem Grund in Verzug gerät, so muss der Verbraucher dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn der Verkäufer die Nachfrist fruchtlos verstreichen lässt, so ist der Verbraucher berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
  6. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verkäufer berechtigt, den dem Verkäufer insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Verbraucher bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
  7. Der Verkäufer haftet dem Unternehmer im Fall des vom Verkäufer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
  8. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen von Lieferanten des Verkäufers und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
  9. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
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§ 7 Gefahrübergang bei Versendung

  1. Wird die Ware auf Wunsch des Unternehmers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Unternehmer, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Unternehmer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
  2. Auf Wunsch und Kosten des Unternehmers versichert der Verkäufer die Sendung gegen Diebstahl, Transport-, Feuer-, Wasser- und andere Schäden.
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§ 8 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

  1. Verbraucher können ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn dem Verbraucher die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten des Verkäufers gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB InfoV sowie die Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV.
    Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

    Free Mind IT GmbH
    Schlaaweg 1
    D-59581 Warstein
    Fax: 02925-777876-9
    e-Mail: info@freemind-it.de

  2. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen -zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Verbraucher dem Verkäufer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Verbraucher dem Verkäufer insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Verbraucher die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem die Sache nicht wie Eigentum in Gebrauch genommen wird und alles unterlassen wird, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf die Gefahr des Verkäufers zurückzusenden.
    Der Verbraucher hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht wurde. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Verbraucher kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Verbraucher abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Verbraucher mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für den Verkäufer mit deren Empfang.
  3. Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: CDs, DVDs, CD-Roms, Software, Softwarelizenzen und Verbrauchsmaterialien, welche vom Verbraucher entsiegelt wurden. Auch bei Waren, die nach Kundenspezifikationen gefertigt wurden, z.B. auf Kundenwunsch gefertigte PC-Systeme, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.
    Ende der Widerrufsbelehrung.
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§ 9 Kulanzrücknahme / Annahmeverweigerung

  1. Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist oder bei Unternehmern erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Rücknahme- oder Gutschriftersuchen, deren Ursache der Verkäufer nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer. Dies gilt auch im Falle der vom Verkäufer veranlassten Abholung zur Überprüfung des Rücknahmegesuches. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die Beschaffenheit der Ware und deren wiederverkaufsfähiger Zustand. Der zu erwartende Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Eingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises, abzüglich einer Storno- / Bearbeitungsgebühr von bis zu 25 % des Rechnungsbetrags.
  2. Nimmt ein Unternehmer die verkaufte Ware nicht ab, so ist der Verkäufer berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder bis zu 25 % des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Unternehmer weist nach, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behält sich der Verkäufer das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Unternehmers der Verkäufer berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Unternehmers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Unternehmer an den Verkäufer für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 15,- Euro zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Masse, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behält sich der Verkäufer das Recht vor, diese geltend zu machen.
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§ 10 Eigentumsvorbehalt

  1. Der Verkäufer behält sich vor das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn der Verkäufer sich nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese, ab einem Nettowert von 500 EUR, auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den dem Verkäufer entstandenen Ausfall.
  3. Der Unternehmer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Unternehmer schon jetzt an den Verkäufer in Höhe des mit dem Verkäufer vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Unternehmer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Verkäufer wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
  4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für den Verkäufer. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache des Verkäufers zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller dem Verkäufer anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Verkäufer verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen des Verkäufers gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an den Verkäufer ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; der Verkäufer nimmt diese Abtretung schon jetzt an.
  5. Der Verkäufer verpflichtet sich, die dem Verkäufer zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
  6. Das Geltend machen eines Eigentumsvorbehalts, sowie die Pfändung durch den Verkäufer, gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, dies kann gesondert vom Verkäufer angezeigt werden.
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§ 11A Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
Geltungsbereich für Unternehmer

Dieser Paragraph gilt nur, wenn der Kunde ein Unternehmer im Sinne der Definition von §1 Absatz 1 ist.
  1. Gewährleistungsrechte des Unternehmers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von dem Verkäufer gelieferten Ware bei dem Besteller des Verkäufers.
    1. Sollte die Ware als „gebraucht“ angeboten und/oder fakturiert worden sein ist die Gewährleistung, falls nicht anders schriftlich vereinbart, ausgeschlossen.
    2. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist die Zustimmung des Verkäufers einzuholen.
  3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird der Verkäufer die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach der Wahl des Verkäufers nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist dem Verkäufer stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
  4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Unternehmer - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
  5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
  6. Ansprüche des Unternehmers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von dem Verkäufer gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Unternehmers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
  7. Rückgriffsansprüche des Unternehmers gegen den Verkäufer bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
  8. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der gelieferten Ware für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
  9. Bei Sachen (einschließlich Software sowie Dokumentation), die nicht vom Verkäufer hergestellt wurden, tritt der Verkäufer sämtliche Ansprüche aus Mängeln an den Unternehmer ab, die gegen den Hersteller oder den Lieferanten des Verkäufers der Sache bestehen.
  10. Eine unberechtigte Mängelrüge des Unternehmers z.B. bei Fehlen eines Mangels der vorsätzlich oder grob fahrlässig gerügt wurde ist der Verkäufer berechtigt die dadurch verursachten Kosten vom Unternehmer zurückzufordern. Zudem wird eine Überprüfungspauschale von 25,00 EUR netto erhoben.
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§ 11B Gewährleistung und Mängelrüge
Geltungsbereich für Verbraucher

Dieser Paragraph gilt nur, wenn der Kunde ein Verbraucher im Sinne der Definition von §1 Absatz 1 ist.
  1. Soweit die in Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen des Verkäufers enthaltenen Angaben nicht von dem Verkäufer ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
  2. Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Verbraucher und dem Verkäufer vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach dem Vertrag des Verkäufers vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Verbraucher nach öffentlichen Äußerungen des Verkäufers erwarten konnten, hat, so ist der Verkäufer zur Nacherfüllung verpflichtet. dies gilt nicht, wenn der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist.
  3. Der Verbraucher hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, die vom Verbraucher gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Verbraucher ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat der Verkäufer die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
  4. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert hat. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
  5. Der Verkäufer haftet für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, der gesetzlichen Vertreter des Verkäufers oder der Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet der Verkäufer auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
  6. Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet der Verkäufer im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 - 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
  7. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
  8. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Falls eine Ware als „gebraucht“ angeboten oder verkauft wurde gilt eine Gewährleistung von einem Jahr ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
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§ 12 Allgemeiner Haftungsausschluss

  1. Die Haftung des Verkäufers wegen Pflichtverletzungen, die nicht in einem Mangel bestehen oder einen über den Mangel hinausgehenden Schaden verursacht haben, richtet sich, wenn zuvor oder im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Mit Ausnahme der durch die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit hervorgerufenen Schäden haftet der Verkäufer für durch von ihm und / oder seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verursachte Schäden nur bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, es sei denn, es wird eine nach Natur und Inhalt des Vertrags wesentliche Vertragspflicht verletzt.
  3. Der Verkäufer haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme von Ansprüchen aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter.
  4. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer - außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten des Verkäufers - nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren durchschnittlichen Schaden. Die Haftung des Verkäufers wegen der Lieferung mangelhafter Ware oder Falschlieferung ist der Höhe nach auf den Kaufpreis der beanstandeten Ware beschränkt.
  5. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.
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§ 13 Rücktritt bei Vermögensverschlechterung

  1. Der Verkäufer kann jederzeit und ohne Anmahnung vom Vertrag zurücktreten, wenn dem Verkäufer eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt werden. Dieses Recht steht dem Verkäufer auch dann zu, wenn diese Voraussetzungen schon zum Vertragsschluss bestanden jedoch dem Verkäufer nicht bekannt waren.
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§ 14 Abnahme

  1. Soweit gesetzlich oder vertraglich eine Abnahme vorgesehen ist, ist das Werk binnen zwei Wochen abzunehmen, wenn einer der Vertragspartner eine förmliche Durchführung der Abnahme verlangt. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teilleistungen.
  2. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung mit Ablauf von vier Wochen ab Gefahrübergang als abgenommen. In diesem Fall gelten die bereits vorher angebrachten Mängelrügen als Vorbehalt der Rechte des Kunden bei Mängeln. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
  3. Gehört zu der abnahmebedürftigen Leistung auch die Lieferung von Hard- oder Standardsoftware, so ist der Verkäufer berechtigt, diese unabhängig von einer Abnahme der Leistung im Übrigen dem Besteller zu berechnen.
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§ 15 Export

  1. Für die Beachtung von Exportvorschriften ist der Besteller allein verantwortlich. der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Ware an Orte zu versenden, für die Exportbeschränkungen gelten. Der Besteller wird andernfalls nach der Wahl des Verkäufers die Ware an dem Versandort des Verkäufers abholen oder eine Ersatzadresse benennen.
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§ 16 Dokumentation und Einarbeitung/Datensicherung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, den Mitarbeitern des Verkäufers sämtliche Informationen und Dokumentationen über die bei ihm installierte Hardware, Software, Serverlandschaft etc. zur Verfügung zu stellen, welche diese zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Dienst- oder Werkleistung benötigen. Soweit der Verkäufer diese Informationen vom Kunden nicht erhält und anderweitig beschaffen muss, werden die entstehenden Kosten, bzw. der dadurch entstehende Zeitaufwand dem Kunden berechnet.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, bevor er den Mitarbeitern des Verkäufers Zugang zu seiner EDV-Anlage gewährt, eine komplette Datensicherung vorzunehmen und zu überprüfen, ob diese erfolgreich verlaufen ist. Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht verpflichtet, vor Beginn ihrer Tätigkeit zu prüfen, ob der Kunde seine Daten vorab ordnungsgemäß gesichert hat. Sollte eine Datensicherung durch den Kunden nicht erfolgt sein und im Zuge der Arbeiten des Verkäufers Daten des Kunden beschädigt werden oder verloren gehen, übernimmt der Verkäufer dafür keine Haftung. Die sonstigen Bestimmungen aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung bleiben unberührt.
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§ 17 Software / Lizenzen

  1. Bei Lieferung von Software gelten über die Bedingungen des Verkäufers hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Kunde deren Geltung ausdrücklich an.
  2. Soweit eine Beratung des Kunden nicht vereinbart ist, erfolgt die Auswahl der Programme für die beabsichtigte Anwendung auf Risiko des Kunden.
  3. Nutzungsrechte an Software werden unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden übertragen. Soweit der Verkäufer bereits vorher in eine Nutzung der Software eingewilligt hat, kann der Verkäufer diese Einwilligung im Falle des Zahlungsverzuges widerrufen. Bei Ende des Nutzungsrechts ist der Kunde verpflichtet, die überlassene Software einschließlich aller Dokumentationsmaterialien und Kopien zurückzugeben, zu löschen und die Löschung nachzuweisen.
  4. Alle Rechte an den Arbeitsergebnissen des Verkäufers, insbesondere die Urheberrechte, die Rechte an Erfindungen sowie technische Schutzrechte, stehen im Verhältnis zum Kunden dem Verkäufer zu. Auch soweit die Arbeitsergebnisse durch Vorgaben oder Mitarbeiter des Kunden entstanden sind. Der Kunde hat an diesen Arbeitsergebnissen ein einfaches Nutzungsrecht für eigene Zwecke.
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§ 18 Datenschutzhinweis

  1. Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde eingewilligt hat oder das jeweilige Gesetz, wie z.B. das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), die Telekommunikationsdienstunternehmen-Datenschutzverordnung (TDSV), das Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) oder eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt. Der Verkäufer sind berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden, die erforderlich sind, um dieses Vertragsverhältnis einschließlich seiner inhaltlichen Ausgestaltung zu begründen oder zu ändern (Bestandsdaten im Sinne der TDSV bzw. des TDDSG), verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Werbung, Kundenberatung oder Marktforschung für eigene Zwecke erforderlich ist und der Kunde eingewilligt hat.
  2. Die personenbezogenen Daten, die im Rahmen des Bestellvorgangs erhoben bzw. vom Kunden bereitgestellt wurden, werden zur Bearbeitung und Abwicklung des Vertrags gespeichert und verarbeitet. Der Verkäufer verwendet diese Daten nur für den Zweck der Vertragserfüllung und der Korrespondenz im Vertragsverhältnis mit dem Kunden. Eine explizite Zustimmung des Kunden zur Verwendungen für andere Zwecke wie Werbung, Markforschung etc. ist vorbehaltlich.
  3. Der Verkäufer behält sich vor die erhobene Daten im Zwecke der Kredit- und Bonitätsprüfung an Dritte zu diesem Zwecke weiterzugeben.
  4. Der Verkäufer wahrt das Fernmeldegeheimnis im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für den Umgang mit den übermittelten Daten in Fernmeldeanlagen ausländischer Netzbetreiber gilt das jeweilige nationale Recht.
  5. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten des Kunden stets unter Beachtung der gelten Bestimmungen des Datenschutzrechts behandelt.
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§ 19 Sonstiges

  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Verkäufers, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Vertragspartnern zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
  4. Für alle Vereinbarungen gilt die deutsche Ausgabe bzw. Inhalt als binden, eine Übersetzung in eine andere Sprachen wird falls verfügbar nur zur Förderung des Verständnis bereitgestellt. Die Vertragssprache ist deutsch.
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§ 20 Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.
  2. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach dem BGB.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den EDI-Betrieb

Stand: 01.01.2015
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§ 1 Bestimmung, Begriffe und Geltungsbereich

  1. Die Free Mind IT GmbH, nachfolgend „Betreiber“ genannt, betreibt eine EDI-Plattform. Mit dieser Plattform werden Dienstleistungen, wie der Austausch und die Konvertierung von elektronischen Dokumenten, erbracht. Diese Dienstleistungen werden ausschließlich für Unternehmern, im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB oder eine natürliche Person die als Vertreter für eine der vorgenannten Institutionen auftritt, im Folgenden als „Unternehmer“ bezeichnet, erbracht.
  2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für den EDI Betrieb (kurz „EDI-AGB“) gelten für alle Leistungen und Produkte die unter die Leistungsbeschreibung / Preisliste für EDI fallen, sowie für alle Leistungen und Produkte die mittelbar unter den Bereich des elektronischen Datenaustausches fallen.
  3. Die grundlegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch diese Bestimmungen erweitert, ergänzt oder angepasst.
  4. Begriffserläuterungen
    1. Ein Partner ist ein Unternehmer, der über einen Transportweg an die Plattform des Betreibers angebunden ist.
    2. Ein Kunde ist ein Partner, welcher die kostenpflichtigen Dienstleistungen dieser Plattform in Anspruch nimmt.
    3. Als Plattform versteht sich die grundlegende Infrastruktur (Hardware- und Softwareprodukte), die
      1. eine Kommunikation zwischen mehreren Partnern ermöglicht
      2. eine Konvertierung von elektronischen Dokumenten in andere Formate ermöglicht
      3. ein Monitoring der laufen Prozesse bereitstellt.
    4. EDI steht für „electronic data interchange“ und bezeichnet den Austausch von elektronischen Daten in einem standardisierten Format über einen Transportweg.
    5. Daten beschreiben die Gesamtheit einer physikalischen Datei, die einen oder mehrere Belege beinhalten sind.
    6. Ein Beleg bezeichnet ein Dokument zu einem Vorgang (z.B. Bestellung, Rechnung, Lieferschein).
    7. Ein Geschäftsprozess bezeichnet den Vorgang des Empfangs, der Verarbeitung, gegebenenfalls der Konvertierung und des Versands von Belegen einer Belegart in eine Transportrichtung.
    8. Ein Transportweg bezeichnet den logischen Anschluss eines Kunden. Es ist zwischen verschiedenen Anbindungsarten zu unterscheiden, zum Beispiel per AS/2, Telebox X.400 oder FTP.
    9. Eine Nachricht sind ein- oder ausgehende Daten im Rahmen von EDI welche über einen Transportweg versandt oder empfangen werden.
    10. Web-Portal bezeichnet eine auf der Plattform betriebene Software zur Abbildung von Dienstleistungen und Funktionen im Bereich von EDI für den Kunden.
    11. WebEDI bezeichnet ein kostenpflichtiges Modul auf dem Web-Portal, welches unter anderem die Kommunikation mit Geschäftspartner gestattet.
  5. Der Betreiber ist berechtigt diese Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Frist von mindestens 4 Wochen zu ändern oder anzupassen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe gelten diese neuen Geschäftsbedingungen als vereinbart. Ein fristgerechter Widerspruch berechtigt den Betreiber die betroffenen Leistungen / den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens mit dem Kunden zu kündigen.
  6. Es gelten diese Geschäftsbedingungen zwischen dem Betreiber und dem Kunden für alle Dienstleistungen und Tätigkeiten im Rahmen der Plattform. Abweichende, entgegensprechende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen jeder Art eines Kunden oder seiner Kommunikationspartners werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der Betreiber hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.
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§ 2 Leistungen der Plattform

  1. Der Betreiber stellt verschiedene widerrufbare, kostenfreie und kostenpflichtige Leistungen für den Kunden über seine Plattform zur Verfügung. Es werden dabei folgenden Leistungsformen unterschieden:
    1. Standardleistungen, die für jeden Kunden im gleichen Sinne erbracht und gemäß der aktuellen gültigen Preisliste berechnet werden, oder
    2. Individualleistungen, die für jeden Kunden auf individuellen Wunsch entwickelt und betrieben werden.
  2. Die Standardleistungen umfassen unter anderem
    1. das Einrichten, Testen, Betreiben und Pflegen von Transportwegen zum Kunden und dessen Geschäftspartnern.
    2. das Einrichten, Testen, Betreiben und Pflegen von elektronischen Geschäftsprozess für den Kunden, bestehend aus
      1. Empfang von Nachrichten vom Kunden oder dessen Geschäftspartner
      2. Verarbeitung, z.B. Konvertierung in ein anderes Format
      3. Versand von Nachrichten zum Kunden oder dessen Geschäftspartner
    3. die Bereitstellung und Betrieb des Web-Portals und den jeweilig damit verbunden Dienste und Funktionen.
    4. die Kommunikation mit Partnern im Auftrag des Kunden zum Zwecke der Erfüllung dieser Leistungen.
  3. Die Individualleistungen unterliegen, wenn nicht anders vereinbart, ebenso diesen Geschäftsbedingungen.
  4. Der konkrete Umfang der Leistung wird durch den Vertrag mit dem Kunden vereinbart und unterliegt bei den Standardleistungen zusätzlich der aktuell gültigen Leistungsbeschreibung.
  5. Der Betreiber ist berechtigt Leistungen oder Teilleistungen durch qualifizierte Dritte erbringen zu lassen.
  6. Der Betreiber hält sich das Recht vor den Umfang der Leistungen anzupassen, zu verändern oder zu widerrufen. Dies schließt die Erweiterung, sowie Verringerung des Leistungsumfangs ein.
  7. Eine Erweiterung von Leistungen kann der Betreiber jederzeit und ohne Einhaltung von Fristen durchführen.
  8. Eine Änderung von Leistungen, die einen Nachteil für den Kunden mit sich bringen, wird, soweit alternative oder neue Leistungen diesen Nachteil aufwiegen, während der aktuellen Laufzeit kostenneutral durchgeführt.
  9. Den Widerruf von Leistungen kündigt der Betreiber in einer angemessen Zeit, mindestens jedoch 3 Monate im Voraus an.
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§ 2a Leistung des Konvertierens

  1. Es besteht häufig die Notwendigkeit beim Austausch von elektronischen Nachrichten, die in den Systemen des Kunden oder Partners automatische verarbeitet werden sollen, eine Konvertierung vorzunehmen. Die Konvertierung wird beim Einrichten eines Geschäftsprozess explizit bestimmt. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten, soweit eine Konvertierung durch den Kunden beauftragt bzw. für den Kunden eingerichtet wurde.
  2. Dem Kunden ist bekannt, dass nur Dateien die ursprünglich (a) von einem Partner oder (b) nach der Konvertierung an einen Partner geschickt werden, eine rechtliche Bewandtnis haben. Alle weiteren Dateien, die während einer Konvertierung erzeugt werden und gegebenenfalls in einem weiteren System verarbeitet werden, haben nur einen internen Charakter.
  3. Dem Kunden werden die originalen Dateien regelmäßig zur Archivierung zur Verfügung gestellt. Der Betreiber ist nicht zur Archivierung dieser Dateien verpflichtet.
  4. Während des Konvertierungsprozesses werden die originalen Dateien in ihrer Form und Formatierung, sowie in bestimmten Fällen in ihrer Vollständigkeit verändert. Diese Veränderung wird dem Kunden bei der Einrichtung des Geschäftsprozess aufgezeigt. Eine Veränderung der Vollständigkeit kann bedeuten, dass
    1. beim Versand von Nachrichten, der Betreiber für den Kunden zuvor festgelegte Werte oder auf Grund von mit den Daten angelieferten Werte durch Synonyme ersetzt oder auch davon abhängige weitere Informationen einfließen,
    2. beim Eingang von Nachrichten, der Betreiber für den Kunden nach Absprache nicht definierte Inhalte filtern oder einzelne Werte durch Synonyme ersetzt.
  5. Der Betreiber ist nicht verpflichtet selbstständig auf inhaltliche Änderungen zu reagieren. Er wird jedoch bei Erlangung der Kenntnis einer Änderung den Kunden darüber informieren.
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§ 2b Leistungen des Web-Portal

  1. Der Kunde erhält gegebenenfalls Zugriff auf Leistungen bzw. Produkte die über das Web-Portal zur Verfügung gestellt werden. Diese Leistungen sind als „Software-as-a-Service“ (SaaS) definiert.
  2. Der vollständige Leistungsumfang ist individuell mit dem Kunden vertraglich zu vereinbaren.
  3. Während der vertraglichen Laufzeit erhält der Kunde über das Portal Zugriff auf die freigeschalteten Leistungen bzw. Produkte. Dem Kunden wird damit ein zeitlich befristetes, nicht übertragbares, Nutzungsrecht, gemäß der gültigen Lizenz- und Nutzungsbedingungen eingeräumt.
  4. Bestimmte Leistungen bzw. Produkte erfordern die Bestätigung separater Lizenz- und/oder Nutzungsbedingungen vor der Nutzung.
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§ 3 Vertragsschluss / Angebote

  1. Die Angebote des Betreibers sind, soweit nicht anders vereinbart oder angegeben, unverbindlich und freibleiben.
  2. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Annahme des Angebots vom Betreiber durch den Unternehmer zustande. Das Angebot, die Leistungsbeschreibung, sowie die EDI-AGB werden Vertragsbestandteil. Dies schließt eine separate Vertragsschließung nicht aus.
  3. Die Zusendung des unterschriebenen Angebots an den Betreiber durch den Kunden per Telefax oder per Email ist zu Angebotsannahme ausreichend.
  4. Einzelne Leistungen unterliegen gegebenenfalls gesonderten Nutzungs- oder Lizenzbedingungen, diese sind von dem Kunden oder dem Beauftragten des Kunden vor der Verwendung der Leistung zu akzeptieren. Solange die gesonderten Bedingungen nicht akzeptiert wurden, kann die Leistung dem Kunden nicht zur Verfügung gestellt werden.
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§ 4 Mitwirkung des Kunden

  1. Die Leistungen können nur in Mitwirkung mit dem Kunden erbracht werden. Der Kunde muss
    1. dem Betreiber die zu übermittelenden Daten in geeigneter Weise zur Verfügung stellen (Transportweg).
    2. die entsprechenden technischen Voraussetzungen (Hardware, Software, Internetanschluss etc.) zum Anschluss an die Plattform des Betreibers selbstständig schaffen und betreiben.
    3. die für den Geschäftsprozess vollständigen Daten liefern, damit der vom Partner des Kunden geforderte Inhalt übermittelt werden kann.
  2. Der Kunde ist allein für den Inhalt der gelieferten Daten verantwortlich. Der Kunde haftet dafür, dass von ihm und von seinen Geschäftspartnern an den Betreiber übersandten Daten mit Form, Inhalt und/oder verfolgtem Zweck nicht gegen gesetzliche Verbote/Gebote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstoßen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet bei Anpassungen von ein- und ausgehenden Daten den Betreiber rechtzeitig darüber zu informieren. Ein Versäumen der Informationspflicht kann zu einer kostenpflichten Fehlerbeseitigung führen.
  4. Der Kunde erteilt dem Betreiber und seinen Erfüllungsgehilfen ein nicht ausschließliches Mandat zur Kommunikation mit vom Kunden, explizit oder durch eine einzurichtenden Geschäftsprozessen implizit, benannten Partnern, um die vereinbarten Leistungen, wie zum Beispiel: Einrichtung, Betrieb, Anpassungen, zu erfüllen. Dieses Mandat berechtigt den Betreiber nicht Handlungen zu tätigen, die den Kunden in weitere vertragliche Abhängigkeiten bringen oder einen finanziellen Aufwand bedeuten, sofern der Kunde oder ein Beauftragter des Kunden den Betreiber nicht schriftlich dazu beauftragen.
  5. Der Betreiber erzeugt im Rahmen seiner Leistungen Sicherheitskopien der verarbeiteten Daten. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, ggfs. gesetzlich dazu verpflichtet, seine Daten zu sichern und in regelmäßigen Abständen Sicherungskopien zu erstellen.
  6. Die überlassen Zugangsdaten zu der Plattform des Betreibers sind vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
  7. Der Kunde haftet dem Betreiber für Schäden die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten des Kunden oder eines Beauftragten des Kunden verursacht wurde, soweit der Schaden sich auf Dritte auswirkt.
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§ 5 Preise / Zahlung / Rechnungsstellung

  1. Es gilt der im Angebot / Vertrag vereinbarte Preis und Abrechnungsintervall.
  2. Der Betreiber ist berechtigt die Preise mit einer Frist von 6 Wochen anzupassen.
  3. Die geänderten Preise gelten, wenn der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Preisanpassung widerspricht. Das Vertragsverhältnis wird zum geänderten Preis fortgesetzt.
  4. Widerspricht der Kunde innerhalb der Frist, haben Betreiber und Kunde das Recht mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende zu kündigen.
  5. Die vereinbarten Preise sind nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig und vom Kunden innerhalb von 10 Tagen zu begleichen. Der Betreiber ist berechtigt Teilrechnungen zu stellen.
  6. Kommt der Kunde mit der Zahlung der Rechnungen in Verzug, ist der Betreiber berechtigt, seine Leistungen einzustellen. Der Betreiber wird den Kunden unter Fristsetzung auf die Verzugsfolge hinweisen. Kommt der Kunde mit der Zahlung von zwei aufeinander folgenden Monatsrechnungen oder in einem Zeitraum der sich über mehr als zwei Monate erstreckt mit einem Betrag der zwei Monatsrechnungen entspricht oder überschreitet in Verzug ist der Betreiber hinzukommend berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen.
  7. Mit Forderungen des Betreibers kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen den Betreiber an Dritte ist ausgeschlossen.
  8. Die Rechnung wird als unsigniertes PDF-Dokument per Email übermittelt, eine postalische Rechnung kann kostenpflichtig beauftragt werden. Die Kosten für die Erstellung einer Papierrechnung liegen bei 5 EUR netto.
  9. Die Nichtverwendung von Leistungen, die auf einer Verweigerung der Annahme von Nutzungs- oder Lizenzbedingungen beruht, verringert das zu zahlende Entgelt nicht.
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§ 6 Laufzeiten / Kündigung

  1. Die jeweilige Laufzeit ergibt sich aus dem vertraglichen Verhältnis, sofern vertraglich nichts oder nichts abweichendes vereinbart wurde gelten jeweils die folgenden Bedingungen:
    1. Die Standardlaufzeit beträgt 12 Monate und beginnend jeweils zum 01. Januar.
    2. Bei einem unterjährigen Vertragsschluss wird die erste Laufzeit bis zum 31. Dezember des nachfolgenden Jahres geschlossen.
    3. Der Abrechnungszeitraum (Rechnungsstellung) kann vom Vertragszeitraum abweichen.
    4. Der Vertrag verlängert sich jeweils um die zuvor vereinbarte vertragliche Periode, dabei jedoch höchstens um ein Jahr und mindestens um einen Monat.
  2. Eine Kündigung von Teilleistungen kann der Kunde jeweils mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Abrechnungszeitraums tätigen, sofern mindestens eine der folgenden Konstellationen bis zum Ende der Vertragslaufzeit bestehen bleibt:
    1. Ein vollständiger Geschäftsprozess, bestehend aus zwei Transportwege und einer Geschäftsprozessdefinition.
    2. Ein Beauftragung des WebPortal mit freigeschaltetem Modul WebEDI.
    3. Eine andere vertragliche definierte Individualleistung.
  3. Die Kündigungsfrist von Teilleistungen kann in weiteren Nutzungsbedingungen anders definiert werden, sofern dort eine separate Frist definiert ist gilt diese vorranging für die betroffene Teilleistung.
  4. Eine Kündigung der gesamten Leistungen kann von beiden Parteien mit einer Frist von 8 Wochen zum Ende der vertraglichen Laufzeit ausgesprochen werden.
  5. Eine Kündigung aus wichtigen Grund wird für beide Parteien nicht ausgeschlossen.
  6. Der Betreiber hält sich das Recht der außerordentlichen Kündigung bei Fehlverhalten, Verstöße gegen Vertrags- und Nutzungsbedingungen vor.
  7. Eine Kündigung erfordert die Schriftform.
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§ 7 Verfügbarkeiten / Gewährleistung

  1. Der Betreiber ist bestrebt die Plattform während der gesamten Vertragslaufzeit, unter Berücksichtigung von Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie Downtime für Aktualisierungen, für 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche zur Verfügung zu stellen.
  2. Es kann keine Gewährleistung für eine ununterbrochene Bereitstellung der Plattform gegeben werden.
  3. Eine geplante Wartung, Reparatur oder Aktualisierung gilt nicht als Ausfall.
  4. Betriebsunterbrechungen sind nicht auszuschließen. Insbesondere gilt dies während der Durchführung von Wartungs- und/oder Reparaturarbeiten und/oder Aktualisierungen, sowie für Zeiten, in denen Teile der Plattform aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Betreibers liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, Störungen im Bereich des jeweiligen Leistungsproviders, etc.) nicht erreichbar ist.
  5. Beruht die Betriebsunterbrechung auf Wartungs- und/oder Reparaturarbeiten oder auf nicht im Einflussbereich des Betreibers liegenden Ursachen, bleibt der Kunde zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet.
  6. Bei mangelhafter Leistung stellt der Betreiber den vereinbarten Zustand nach eigener Wahl durch Neulieferung oder Nachbesserung gemäß den Regelungen der Leistungsbeschreibung wieder her.
  7. Angaben zu Eigenschaften der Leistungen, technischen Daten und Spezifikationen die diesen allgemeinen Bedingungen unterliegen dienen allein der Beschreibung der jeweiligen Leistung. Sie sind nicht als Garantie (oder zugesicherte Eigenschaft) im Sinne des BGB anzusehen. Garantieversprechungen werden nicht abgegeben.
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§ 8 Haftung

  1. Die Haftung des Betreibers wegen Pflichtverletzungen, die nicht in einem Mangel bestehen oder einen über den Mangel hinausgehenden Schaden verursacht haben, richtet sich, wenn zuvor oder im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Mit Ausnahme der durch die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit hervorgerufenen Schäden haftet der Betreiber für durch von ihm und / oder seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verursachte Schäden nur bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, es sei denn, es wird eine nach Natur und Inhalt des Vertrags wesentliche Vertragspflicht verletzt.
  3. Der Betreiber haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme von Ansprüchen aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter.
  4. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Betreiber - außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten des Betreibers - nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren durchschnittlichen Schaden. Die Haftung des Betreibers ist auf die Höhe von 5.000 EUR begrenzt.
  5. Nicht zusammenhängende vom Kunden angezeigte Schadenfälle, die auf dem gleichen Fall/der gleichen Ursache basieren, werden als ein Fall betrachtet und nicht als separate Fälle behandelt.
  6. Soweit die Haftung des Betreibers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.
  7. Die Verjährungsfrist von Ansprüchen des Kunden betragen – außer im Falle von vorsätzlichem Verhalten des Betreibers oder wenn die Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren – 1 Jahr.
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§ 9 Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde eingewilligt hat oder das jeweilige Gesetz, wie z.B. das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), die Telekommunikationsdienstunternehmen-Datenschutzverordnung (TDSV), das Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) oder eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt. Der Betreiber ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden, die erforderlich sind, um dieses Vertragsverhältnis einschließlich seiner inhaltlichen Ausgestaltung zu begründen oder zu ändern (Bestandsdaten im Sinne der TDSV bzw. des TDDSG), verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Werbung, Kundenberatung oder Marktforschung für eigene Zwecke erforderlich ist und der Kunde eingewilligt hat.
  2. Die personenbezogenen Daten, die im Rahmen des Vertrags erhoben bzw. vom Kunden bereitgestellt wurden, werden zur Bearbeitung und Abwicklung des Vertrags gespeichert und verarbeitet. Der Betreiber verwendet diese Daten nur für den Zweck der Vertragserfüllung und der Korrespondenz im Vertragsverhältnis mit dem Kunden. Eine explizite Zustimmung des Kunden zur Verwendungen für andere Zwecke wie Werbung, Markforschung etc. ist vorbehaltlich.
  3. Der Betreiber behält sich vor die erhobene Daten im Zwecke der Kredit- und Bonitätsprüfung an Dritte zu diesem Zwecke weiterzugeben.
  4. Der Betreiber wahrt das Fernmeldegeheimnis im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für den Umgang mit den übermittelten Daten in Fernmeldeanlagen ausländischer Netzbetreiber gilt das jeweilige nationale Recht.
  5. Der Inhalt der zum Transport und gegebenenfalls zur Konvertierung an die Plattform, vom Kunden oder dessen Partner, übertragenen wird kann personenbezogene Daten beinhalten. Die übermittlung und Weiterleitung liegt in der Verantwortung des Kunden bzw. dessen Partner. Die Daten werden dem Betreiber unaufgefordert übermittelt.
  6. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten des Kunden stets unter Beachtung der gelten Bestimmungen des Datenschutzrechts behandelt.
  7. Der Kunde ist angehalten einen zusätzlichen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag mit dem Betreiber zu schließen.
  8. Der Betreiber, sowie Mitarbeiter des Betreibers, sind der Verschwiegenheit gegenüber unbeteiligter Dritter verpflichtet, soweit es die Kenntniserlangung von vertraulichen Tatsachen betrifft, die durch Wartungs-, Support- oder anderer Maßnahmen erworben wurden, vor allem dem Inhalt der übermittelten elektronischen Daten.
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§ 10 Urheberrecht / Individualleistungen

  1. Sollte im Rahmen der Individualleistungen für einen Kunden eigenständige Software oder Module für andere Software/Produkte vom Betreiber erstellt worden sein, so verzichtet der Kunde auf die Rechte die er als Miturheber ausüben könnte und überlässt die vollständige Rechte dem Betreiber.
  2. Der Betreiber ist zudem berechtigt die erstellte Software, vollständig oder in Teilen,
    1. weiterzuentwickeln,
    2. zu nutzen,
    3. zu vermarkten,
    4. als Standardleistung zu integrieren.
  3. Der Kunde erhält ein, für den zum Zeitpunkt des Abschluss der gültigen Stand der Software, ein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht, sofern es sich (a) um eine eigenständige Software oder (b) um ein Softwaremodul für eine vom Kunden betriebene Software handelt und die Leistung mit einem einmaligen Entgelt abgegolten wurde, ein Softwarepflegevertrag wird hierbei nicht berücksichtigt.
  4. Der Betreiber behält sich vor, den Kunden bei der Vermarktung einer Software, gemäß der Auflistung von Punkt 3, bis zu der Höhe der vom Kunden als Einmalzahlung geleisteten Vergütung, am Erlös zu beteiligen.
  5. Für eine Erweiterung von bestehender Software des Betreibers, um einen individuellen Zweck für einen Kunden zu erfüllen, wird der Punkt 3 und 4 ausgeschlossen, daher gilt das zeitlich begrenzte Nutzungsrecht gemäß der gültigen Vereinbarung.
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§ 11 Widerspruchsrecht

  1. Dem Kunden wird in bestimmten Fällen ein Widerspruchsrecht eingeräumt, die übermittlung des Widerspruchs durch den Kunden darf auf mindestens der gleichen Weise stattfinden, wie der Betreiber selbst über den Widerspruchsgrund informiert hat. Er bedarf jedoch der Schriftform.
  2. Der Widerspruch ist zurichten an

    Free Mind IT GmbH
    Schlaaweg 1
    D-59581 Warstein
    Fax: +49 2925 777 876 -9
    Email: info@freemind-it.de

  3. Ein Widerspruch per Email ist ausreichend, sofern der Empfang der Email durch den Betreiber bestätigt wird.
  4. Den Beweis eines fristgerecht eingereichten Widerspruchs muss der Kunde erbringen.
  5. Der Widerspruch muss darüber hinaus keiner besonderen Form unterliegen.
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§ 12 Sonstiges

  1. Alle Verträge und die gesamten Rechtsbeziehungen der Vertragspartner, die auf diese Geschäftsbedingungen abgeschlossen werden, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Als Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig - Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien den Geschäftssitz des Betreibers, soweit sich aus der Auftragsbestätigung oder abweichender vertraglicher Regelung nichts anderes ergibt.
  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Vertragspartnern zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Mündliche Absprachen existieren nicht.
  4. Eventuelle Widersprüche zwischen den das Vertragsverhältnis regelnden Bestimmungen sind mit der nachfolgenden genannten Regelung aufzulösen, wobei zuerst genannte Regelungen Vorrang vor den nachgenannten haben: (1) produktspezifische Bedingungen, (2) diese Bedingungen, (3) die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers.
  5. Für alle Vereinbarungen gilt die deutsche Ausgabe bzw. Inhalt als binden, eine übersetzung in eine andere Sprachen wird falls verfügbar nur zur Förderung des Verständnis bereitgestellt. Die Vertragssprache ist deutsch.
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